Informationen

Logopädie ist nicht so alltäglich wie der Besuch beim Hausarzt. Was zahlt die Krankenkasse? Was ist eine Heilmittelverordnung? Sind bestimmte Leistungen für mich zuzahlungspflichtig? Hier gibt es Antworten auf häufige Fragen.

FAQs

Wie bekomme ich eine Heilmittelverordnung?
Grundlage für die Therapie ist eine ärztliche Heilmittelverordnung („Rezept“ für Logopädie). Diese bekommen sie für Kinder und Jugendliche je nach Störungsbild von ihrem Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder Phoniater. Bei Erwachsenen kann die Verordnung neben den oben genannten Ärzten auch von ihrem Hausarzt oder einem Neurologen ausgestellt werden.
Wie erhalten Sie einen Termin bei mir?

Haben Sie vom Arzt eine Heilmittelverordnung bekommen, setzten sie sich per E-Mail oder am besten telefonisch mit mir in Verbindung. Dann versuche ich mit ihnen einen geeigneten Termin zu finden. Je nach Anordnung des Arztes wird eine bestimmte Therapieanzahl, sowie die Dauer und wöchentliche Frequenz festgelegt (In der Regel: 10x Logopädie, 1-2 Mal in der Woche à 45 Minuten). Die Folgetermine finden in der Regel zu einem festen Zeitpunkt statt.

Was muss ich bezahlen?
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten der Heilmittelverordnung zu 100% übernommen, da sie zur Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen zählen. Sie sind automatisch zuzahlungsbefreit.
Bei Erwachsenen, die gesetzlich versichert sind, wird die logopädische Behandlung zu 90% übernommen. Am Ende der Behandlungssequenz bezahlt der Patient einen Eigenanteil von 10% des Rezeptes (Zuzahlung) und eine Verordnungsgebühr von 10 €.
Von der Zuzahlungspflicht besteht die Möglichkeit sich befreien zu lassen. Ob sie diese Voraussetzungen erfüllen, erfragen sie bei ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Bei Privatpatienten gibt es einen gesonderten Behandlungsvertrag. In meiner Praxis wird nach der „Gebührenordnung für Therapeuten“ (GebüTh) mit dem 1,8-fachen Steigerungssatz abgerechnet.
Dabei möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die o.g. Vergütungssätze höher sind als die aktuellen beihilfefähigen Höchstbeträge für eine logopädische Behandlung. Das heißt, dass sie keinen Anspruch auf die vollständige Erstattung gegenüber der Beihilfestelle haben. Bitte erkundigen sie sich deswegen im Vorfeld, inwieweit die Kostenerstattung durch ihre Krankenversicherung abgesichert ist.
Können Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, sollte dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls wird der Termin privat in Rechnung gestellt.